Catch the wave


Ab dem 6. November sind auch wir wieder schneller unterwegs! Laut Swisscom je nach Leitungsqualität mit bis zu 20Mbit. Aus diesem Grund wird unser 5 Mbit ADSL am 5.November auf VDSL umgeschaltet. Aus mir unerklärlichen Gründen wird das VDSL Modem und dessen Filter erst am 6.November gebracht und installiert. Tja Warum, konnte mir keiner sagen, aber vielleicht macht die Geschichte am 6.11 etwas Sinn.

Nachtrag:

Leider wurde weder am 5. noch am 6. ein Termin abgemacht um ca 10.30 Uhr stand der "Techniker" vor der Tür. Ich war nicht da, also Beschrieb der ganzen Geschichte per Telefon. Soweit so gut, doch leider funktionierte das Netz nicht mehr. Laut "Techniker" sei das nicht sein Problem da es bei seinem Laptop direkt am Modem ja funktioniert hatte. Er ging nach knapp einer Stunde.
Claudia konnte den Fehler dann beheben. Er hatte er hatte das VDSL Modem an den LAN anschluss des Routers angeschlossen. Zusätzlich dazu ein zweites Kabel von einem LAN port des Routers zum anderen LAN port des selben Routers geschalten? Das Netz funtionierte wegen den zwei parallel geschaltenen Routern nun definitiv nicht mehr da das Modem und der Router die gleiche IP hatten.
Tja es ist echt schwer, das kann ein ein Laie sicher nicht.
Darum dürfen die VDSL Modem und die dazu gehörenden Filter, nicht an die Kunden abgegeben werden. Die könnten sicher nicht soviel vergeigen, für das muss man schon "Techniker" sein. ;)

 

VDSL 20MBit statt 16MBit

 

Downloads bleiben legal


Die Diskussion um die Revision des Urheberrechts gestern im Nationalrat ist noch nicht abgeschlossen. Klar ist hingegen: Downloads aus illegalen Quellen bleiben erlaubt.

von RV (18.09.2007)

Text aus der PC-tipp

 

Ja wir erweitern unser Netzwerk, um möglichst vielen einen günstigen Internetzugang zu ermöglichen.


Wir teilen uns nicht nur den ADSL Anschluss sondern auch die Kosten.
Im weiteren haben wir einen Kinderschutz Proxy der die Inhalte für unseren jüngeren Teilnehmer filtert.
Wenn Du Interessiert bist bei uns mitzumachen sende ein E-Mail an: Anmeldung
Der Mitgliederbeitrag ist 12.- Franken pro Hauptanschluss und 3.- für jeden weiteren PC.

Falls Du mit Deiner Wireless Karte eine SSID mit der Kennung "www.wavedale.net" oder "(eine Nummerzwischen 1-12).wavedale.net" siehst, kannst Du mitmachen.

 

 

Achtung!
Ich suche immer noch einen Spezialisten, der weiss, wie man Treiberdateien unter Windows manipuliert !!


Wie bereits auf der dieser Homepage vorgestellt worden ist. Können die Atheros Chipsätze auch Frequenzen ausserhalb der WLAN standarts abdecken wie der
DWL-2100AP der ja auch bis auf 2313 Mhz oder Kanal (-)13 runter kommt.
Doch es gibt bis jetzt noch keine Lösung für die PC-Card DWL-G650 oder PCI DWL-G520 vielleicht kannst Du ja helfen ein paar Infos dazu liefern.

Diverse Leute haben sich bei mir gemeldet und geschrieben, "dies sei sehr einfach" als die Sache aber konkreter wurde, habe ich nichts Mehr von Ihnen gehört.

Dokument 1

Dokument 2

 

 

Das Dorfnetz bleibt in der Schweiz leider verboten!


Gemäss BAKOM (dem Schweizer Komunikation Regulierer), ist das Dorfnetz dank hohen Preisen und Auflagen praktisch Verboten. In der Schweiz ist wie auch in Deutschland eine WLAN Anlage die zwei Grundstückgrenzen überschreitet Meldepfichtig, doch in der Schweiz kostet die Meldung echt Bares ca. 520.- für die Registrierung und 960.- pro Jahr.
Hier ein paar Grundlagen die ich mithilfe des eines freundlichen Herrn vom Bakom gefunden habe.

Kapitel 2 Art. 3a14 Meldepflichtige Anbieterinnen
1 Für die Erfassung, die Änderung oder die Aufhebung einer Erfassung einer meldepflichtigen
Fernmeldedienstanbieterin erhebt das Bundesamt bei der Anbieterin eine Verwaltungsgebühr von mindestens 260 Franken, berechnet nach der aufgewendeten Zeit. (gemäss Bakom ca 2Std)

2 Für die Aufsicht über eine erfasste Fernmeldedienstanbieterin erhebt das Bundesamt
eine jährliche Verwaltungsgebühr von 960 Franken.
Verordnung des UVEK über Verwaltungsgebühren im Fernmeldebereich als Grundlage (PDF)

 

Jetzt wenigstens noch eine paar Erleichterung. Dienste die nicht Meldepflichtig sind:

3. Mit den durch Sie angebotenen / erbrachten Dienstleistungen ermöglichen Sie Ihren Kunden (Dritten) einen Informationsaustausch ausschliesslich:

a) innerhalb eines Gebäudes oder

b) auf einer Liegenschaft, auf zwei aneinander grenzenden Liegenschaften oder auf zwei einander gegenüberliegenden Liegenschaften oder (Das heisst auch über eine öffentliche Strasse)

c) innerhalb ein und desselben Unternehmens, zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften oder innerhalb eines Konzerns. (ist ein Verein auch eine Gesellschaft?)

d) innerhalb öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie zwischen ihnen.

4. Die von Ihnen gegenüber Dritten erbrachten Fernmeldedienste sind ausschliesslich für wissenschaftliche Anwendungen bestimmt.

Basierend auf dem Meldeformular ( PDF lokal verlinkt stand 7.2007)

 

Es gibt auch in der Schweiz ein paar legale Schlupflöcher, wir suchen weiter und falls Du Infos hast, melde Dich bitte per E-Mail.

 

Das Dorfnetz ist jetzt legal mindestens in der EU


Da r in der Schweiz andauernd die EU Gesetze übernehmen müssen oder wollen, gilt dies sicher auch bald bei uns.Aus "frei Netze" von Heise Im März 2003 gab es eine Empfehlung der EU-Kommission, die sich direkt auf WLANs bezieht.
Mit Bezugnahme auf die Genehmigungsrichtlinie empfiehlt die Kommission, die Nutzung öffentlicher WLANs nur von einer Allgemeinzuteilung abhängig zu machen. Weiter heißt es dort:

»Funk-LAN-Systeme dürfen entweder das Frequenzband von 2400,0–2483,5 MHz oder die Frequenzbänder von 5150–5350 MHz oder von 5470–5725 MHz ganz oder teilweise nutzen. Die Nutzung des 2,4-GHz-Bandes und der 5-GHz-Bänder durch WLANs im Rahmen einer Allgemeinzuteilung war von der Regulierungsbehörde ohnehin bereits bewilligt worden.

Für WLAN-Betreiber stellt die neue Regelung jedoch insofern eine Verbesserung dar, als damit die Gefahr gebannt wurde, unter die Lizenzpflicht nach Paragraph 6 des TKG zu fallen. Grundstücksübergreifende Funknetze, für deren Benutzung Geld verlangt wurde, wären in der Vergangenheit lizenzpflichtig gewesen.
Es war nicht unbedingt klar, ob das auch auf freie offene Bürgernetze zugetroffen hätte. Durch ihren nichtgewerblichen Charakter Gesetze und Vorschriften, die WLAN betreffen 39 waren sie möglicherweise sowieso von dieser Bestimmung ausgenommen.
Nun ist diese Unsicherheit aber beseitigt und es heißt »freies Funken «.
Weiterhin gültig ist die Bestimmung, dass grundstücksübergreifende Funknetze angemeldet werden müssen. Das entspricht jedoch nicht dem Einholen einer Genehmigung. Dabei geht es hauptsächlich um die Vermeidung bzw. Beseitigung von Störungen, indem die Existenz der Anlagen und Namen und Kontaktinformationen der Betreiber bekannt sind. Außerdem müssen die »in Verkehr gebrachten Geräte« die Spezifikationen des europäischen Standards ETS 300 328 einhalten und den technischen Zulassungsvorschriften entsprechen.

 

Manche mögens schneller...


 

Das G650 Projekt ist nun fertig schaut mal rein unter ->Wireless ->G650

Funktioniert natürlich auch mit allen externen Antennen.
Wir sind aber schon an der nächsten Version also wir sehen uns wir immer hier.

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